Krankenkassenförderung

Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen können für ihre Aktivitäten finanzielle Unterstützung bei den Gesetzlichen Krankenkassen beantragen.


Seit 2008 sind die Krankenkassen verpflichtet die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag zu fördern.


Auch die Art der Förderung wurde gesetzlich festgelegt. Ab 01.01.2020 sind 70% für die Pauschalförderung der Selbsthilfe und 30% für die Förderung von Projekten vorgesehen.


Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Seite der GKV Selbsthilfeförderung NRW.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an das Selbsthilfe-Büro wenden.