Sensibilisierung der Fachkräfte
Besonders wenn junge Menschen in ihrem Herkunftsland traumatische Erfahrungen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität gemacht haben und nicht offen als LSBTI*-Person leben konnten, haben sie häufig Schwierigkeiten dabei, mit den Fachkräften in Deutschland darüber zu sprechen. Wenig sensible oder sogar ablehnende Dolmetscher*innen oder Behörden-Mitarbeiter*innen können das Asylverfahren für die Geflüchteten zudem deutlich erschweren. Deshalb versuchen viele LSBT*I Geflüchtete ihre sexuelle / geschlechtliche Identität auch in den Unterkünften sowie gegenüber Behörden zu verbergen. Der Film der Fachberatungsstelle richtet sich daher nicht nur an die Geflüchteten, sondern auch an die Fachkräfte, die direkten Kontakt zu ihnen haben und sie durch das Asylverfahren begleiten. Die Mitarbeitenden, die mit Beratungsangeboten wie diesem unterstützt und in ihrem Arbeitsalltag entlastet werden sollen, können den Geflüchteten in ihrer besonderen Situation dadurch besser helfen. Mit dem Film engagiert sich gerne anders, wie mit vielen anderen Projekten landesweit für die Sensibilisierung, Fortbildung und Fachberatung der Jugendhilfe zu Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt.
Aufklärung der Geflüchteten
Nicht alle Geflüchtete wissen, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und / oder geschlechtlichen Identität in Deutschland ein Asylgrund ist. In dem Erklärfilm wird leicht verständlich und unterstützt durch Skizzen erläutert, wie ein Asylverfahren in der EU und speziell in Deutschland abläuft. Aktuell gibt es den Film in vier verschiedenen Sprachen. Entstanden ist der Film aus Gesprächen mit geflüchteten LSBTI*-Personen, die bereits Angebote des Vereins in Anspruch genommen haben und aus Gesprächen mit Fachkräften. Daher können genau die Fragen behandelt werden, die häufig während der Asylverfahren auftreten: Wann hat eine LSBTI*-Person ein Recht darauf, Asyl in Deutschland zu bekommen? Wie ist in diesem Fall der Ablauf, von Antragsstellung bis Rückmeldung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)? Was sollte dabei unbedingt beachtet werden? Dadurch wissen die geflüchteten LSBTI*-Personen, was im Rahmen des Asylverfahrens auf sie zukommt und welche Rechte sie haben.
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