Landesprogramm schafft strukturelle Voraussetzungen für Hilfsangebote
Auf den Weg gebracht wurde das auf vier Jahre angelegte Förderprogramm vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und dem Bündnis der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheit Nordrhein-Westfalen. Mit Hilfe des Programms sollen Präventionsangebote zum Aufbau der psychischen Widerstandskraft junger Menschen geschaffen werden. Denn mit Blick auf die steigenden psychischen Belastungen bei der Arbeit und im Alltag zeigt sich, wie wichtig Maßnahmen zur Förderung seelischer Gesundheit sind – insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Familien mit schwierigen sozialen Verhältnissen. Damit die strukturellen Voraussetzungen für Hilfsangebote geschaffen werden können, stehen im Rahmen des Landesprogramms finanzielle Mittel, Beratungsangebote und eine Koordinierungsstelle zur Verfügung.
Einrichtungen können Förderungen für Präventionsangebote beantragen
Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe, gemeindepsychiatrische Träger sowie Erziehungs- und Familienberatungsstellen können nun eine Förderung bei der Koordinierungsstelle beantragen. Dadurch werden sie dabei unterstützt, vor Ort Angebote für betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Eltern dauerhaft und in bereits bestehende Hilfestrukturen zu implementieren und umzusetzen. Durch die Angebote sollen die Betroffenen Strategien im Umgang mit den psychischen oder Suchterkrankungen ihrer Eltern entwickeln und stabile Bindungserfahrungen machen, um selbst tragfähige und verlässliche Beziehungen aufbauen zu können. Ein Modul des Förderprogramms unterstützt beispielsweise den Aufbau von Pat*innenschaften. Dabei erfahren Kinder und Jugendliche durch geschulte Pat*innen zuverlässige Zuwendung. Gleichzeitig werden dadurch die psychisch erkrankten oder suchterkrankten Eltern entlastet.
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